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Kündigungs- und Bestandschutzrecht

Wir beraten und begleiten Sie bei sämtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der einseitigen ebenso wie der einvernehmlichen Beendigung und der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen ergeben können.

Bei der einseitigen Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere durch Kündigung, sind wir dabei mit allen Fallkonstellationen der außerordentlichen Kündigung vertraut, die von beiden Parteien bei Vorliegen eines entsprechenden Kündigungsgrundes grundsätzlich unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen erklärt werden muss.

Bei der ordentlichen Kündigung beraten wir Sie über die allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen wie Formvorschriften, Bevollmächtigungs- und Zugangsfragen, die besonderen Voraussetzungen des Kündigungsschutzes im Kleinbetrieb und die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, die soziale Rechtfertigung der ordentlichen Arbeitgeberkündigung aus personen-, verhaltens- und/oder betriebsbedingten Gründen und die jeweils einzuhaltenden vertraglichen und/oder gesetzlichen Kündigungsfristen und –termine.

Selbstverständlich setzen wir die entsprechenden Maßnahmen auf Wunsch für Sie um oder unterstützen Sie dabei außergerichtlich und gerichtlich. 

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen und dabei vor allem die Gestaltung und Umsetzung von Aufhebungs- und/oder Abwicklungsvereinbarungen dar. Fairness und ein angemessener Ausgleich der sich gegenüberstehenden Interessen sind auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unsere oberste Maxime.