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Beratung von Gesellschaftern

Die Gesellschafter sind die Kapitalgeber der Unternehmen. In der Insolvenz des Unternehmens sind sie meist die Hauptleidtragenden. Gesellschaftern droht nicht nur der Verlust ihrer Investitionen und Geschäftsideen, sondern auch oft der wirtschaftlichen Existenz. Bis hin zu großen mittelständischen Unternehmen sehen sich Gesellschafter einer Vielzahl von Inanspruchnahmen ausgesetzt, angefangen von Banken bis hin zum Insolvenzverwalter. Ganze Gruppen von Unternehmen drohen mitgerissen zu werden, wenn eine Gesellschaft das Insolvenzverfahren beantragen muss.

Wir beraten Gesellschafter bereits im Vorfeld der Insolvenz, um Risiken zu vermeiden und Inanspruchnahmen zu verhindern. Wir analysieren die möglichen Szenarien einer Restrukturierung innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Als Spezialisten im Anfechtungsrecht vertreten wir Gesellschafter gegenüber dem Insolvenzverwalter gerichtlich und außergerichtlich. Wir schützen Gesellschafter vor Bürgschaftsinanspruchnahmen und Haftungsgefahren aus umsatzsteuerlicher Organschaft.