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Beratung von Verbrauchern in der Krise

Vor Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrages muss ein Schuldner laut Insolvenzordnung nachweisen, dass er eine Schuldenregulierung auf der Grundlage eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans mit seinen Gläubigern versucht hat und diese gescheitert ist. Dieser Schuldenbereinigungsversuch darf nur von einer zur Schuldnerberatung geeigneten Person oder Stelle wie z. B. einem Rechtsanwalt durchgeführt und bescheinigt werden.

Bei dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch geht es zunächst darum, das Insolvenzverfahren zu verhindern. Es werden zunächst sämtliche Gläubiger angeschrieben, über das Insolvenzverfahren informiert und gebeten, uns Ihre Forderungen mitzuteilen. Dies ist die Basis für den außergerichtlichen Vergleichsvorschlag.

Wir versuchen in oft zähen Verhandlungen mit den Gläubigern eine vergleichsweise Regelung zu erzielen.

Wenn der Schuldner noch Vermögen besitzt, so dass er den Gläubigern zumindest teilweise Zahlungen anbieten kann, bieten wir den Gläubigern eine entsprechende Abfindungsquote an. Dieser Vergleichsvorschlag sieht in der Regel eine monatliche Zahlung für die Dauer von 72 Monaten oder eine Einmalzahlung vor. Bei einer angebotenen Quote von 50 % würde der Schuldner beispielsweise die Hälfte seiner Verbindlichkeiten begleichen, wenn der Gläubiger auf den Rest seiner Forderung verzichtet.

Wir verdeutlichen den Gläubigern, dass diese in der Regel besser gestellt sind, wenn ein Insolvenzverfahren vermieden werden kann. Zudem weisen wir hartnäckige Gläubiger darauf hin, dass sie im Verbraucherinsolvenzverfahren zur Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan gezwungen werden können.

So erreichen wir oftmals, dass sich die Gläubiger mit relativ geringen monatlichen Zahlungen zufrieden gegeben haben und auf große Teile ihrer Forderung verzichten.

Wenn der Schuldner finanziell nicht in der Lage ist, Zahlungen anzubieten, ist in der Praxis auch ein Nullplan zulässig.

Stimmen die Gläubiger dem Vergleichsvorschlag zu, ist unsere Tätigkeit beendet.

Wenn der außergerichtliche Vergleichsversuch scheitert, stellen wir beim zuständigen Insolvenzgericht Insolvenzantrag und leiten damit das Verbraucherinsolvenzverfahren ein.

Für die Vorbereitung von Verbraucherinsolvenzverfahren haben wir ein System entwickelt, welches es uns erlaubt, Verbraucherinsolvenzverfahren zeitnah und kostengünstig abzuwickeln.

Die Vorbereitung kann vollständig telefonisch oder über E-Mail-Korrespondenz erfolgen, so dass die Durchführung des Verfahrens nicht ortsgebunden ist.

Teilweise wird Beratungshilfe für die Anwaltskosten bei einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung gewährt. Bei der Gewährung der Beratungshilfe entstehen dem Schuldner keine Rechtsanwaltskosten. Sollten die Voraussetzungen für eine staatliche Hilfe in Ihrem Fall nicht gegeben sein, so müssen Sie für unsere Tätigkeit selbst aufkommen. Für größtmögliche Transparenz und Vorhersehbarkeit der Kosten haben wir uns für eine Kostenstruktur entschieden, welche sich pauschal nach der Anzahl der Gläubiger richtet. Ratenzahlungen sind in der Regel möglich.