Bismarckplatz 9
93047 Regensburg
 

Tel.: 0941 / 598 58 77
Fax: 0941 / 598 58 78
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Beratung von Geschäftsführern

Als erfahrene Insolvenzrechtler wissen wir, welche Gefahren den Geschäftsführern im Insolvenzverfahren drohen. Tatsächlich sind die zivil- und strafrechtlichen Risiken nicht zu unterschätzen. Es drohen Haftungsansprüche des Insolvenzverwalters, der Finanzverwaltung, der Sozialversicherungsträger und anderer Gläubiger. In nahezu jedem Insolvenzverfahren sieht sich der Geschäftsführer mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert. Wir vertreten Geschäftsführer gegenüber den verschiedenen Anspruchstellern. Die meist gravierenden Folgen einer Fehlentscheidung im Vorfeld der Insolvenz versuchen wir durch eine frühzeitige Beratung zu vermeiden.

Sollte die Insolvenz unvermeidbar wenden:

Prüfen wir für Sie, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Stellung eines Insolvenzantrages vorliegen. Bei den Insolvenzgründen der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und der Überschuldung (§ 19 InsO) ist die Geschäftsführung verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzgründe, einen Insolvenzantrag zu stellen. Sollte der Antrag zu spät gestellt werden, drohen persönliche straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken. 
Wir stellen für Sie einen zulässigen Insolvenzantrag bei dem zuständigen Gericht. Denn erst die Stellung eines zulässigen Eigenantrags lässt eine persönliche Haftung entfallen.